Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 · ZOYOS GmbH
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Labely, einem Dienst der ZOYOS GmbH. Labely richtet sich ausschließlich an Unternehmer — ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht deshalb nicht (Einzelheiten unter Widerruf).
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der ZOYOS GmbH, Fischers Allee 72, 22763 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Leonhart (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Labely (nachfolgend „Labely“ oder „der Dienst“).
(2) Der Dienst wird ausschließlich Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Dienstes auf labely.eu ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme.
(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (E-Mail genügt) oder durch die Annahme eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Ebenfalls ausreichend ist die Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter, wenn der Kunde die Nutzung daraufhin aufnimmt.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Labely ist eine Webanwendung, mit der der Kunde bestehende Produktetiketten übernimmt, in einem festen Layout ändert, das Ergebnis in einer Vorschau und einem Prüfbericht kontrolliert und als Druckdatei exportiert. Änderungen und Entscheidungen werden im Verlauf nachvollziehbar festgehalten.
(2) Der Anbieter überlässt dem Kunden den Dienst für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet und hält ihn in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Es handelt sich um einen Vertrag über die zeitlich begrenzte Überlassung von Software gegen Entgelt; es gelten ergänzend die §§ 535 ff. BGB. Eine Überlassung des Programmcodes oder eine Installation beim Kunden ist nicht geschuldet.
(3) Der konkrete Leistungsumfang — insbesondere die freigeschalteten Funktionen, die unterstützten Etikettenformate, die Zahl der Benutzerkonten und die Aufnahme des Bestands des Kunden — ergibt sich aus dem Angebot oder Einzelvertrag.
(4) Der Anbieter erbringt seine Leistung mit eigener und fremder Infrastruktur. Er ist berechtigt, Unterauftragnehmer und Cloud-Anbieter einzusetzen; die Verantwortung für die Leistungserbringung verbleibt beim Anbieter. Die eingesetzten Dienstleister sind in der Datenschutzerklärung benannt.
(5) Übergabepunkt der Leistung ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Internetanbindung des Kunden und dessen Endgeräte ist der Kunde verantwortlich.
§ 4 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Dienstes. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich als Service-Level vereinbart ist.
(2) Nicht als Störung gelten Ausfallzeiten durch angekündigte Wartung, durch höhere Gewalt sowie durch Störungen bei Vorleistungsanbietern (insbesondere Hosting- und Cloud-Anbieter), die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Wartungsarbeiten wird der Anbieter, soweit möglich, in nutzungsarme Zeiten legen und vorher ankündigen.
(3) Der Anbieter entwickelt den Dienst fortlaufend weiter. Er darf den Dienst ändern, wenn dies dem technischen Fortschritt dient, der Sicherheit geschuldet ist oder gesetzliche Anforderungen umsetzt und der vertragsgemäße Nutzen für den Kunden dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs wird der Anbieter mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ankündigen; der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.
§ 5 Konten und Zugangsdaten
(1) Die Nutzung setzt ein Benutzerkonto voraus. Konten sind personengebunden und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
(2) Der Kunde verwaltet die Konten seiner Mitarbeiter innerhalb seines Mandanten selbst, soweit die Oberfläche das ermöglicht. Er entzieht Zugänge unverzüglich, wenn die Berechtigung entfällt.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, teilt der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich mit.
(4) Der Anbieter darf einen Zugang vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Dienstes besteht. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert.
§ 6 Pflichten und Verantwortung des Kunden
(1) Der Kunde verantwortet den Inhalt seiner Etiketten. Labely prüft technische Eigenschaften — Maße, Platzverhältnisse, Farben, Vollständigkeit gegenüber der Vorlage — und dokumentiert sie im Prüfbericht. Der Anbieter schuldet keine Prüfung, ob die Angaben auf einem Etikett inhaltlich richtig, vollständig oder rechtlich zulässig sind. Kennzeichnungs-, Gefahrstoff-, Lebensmittel- und sonstige produktrechtliche Vorgaben einzuhalten, ist Sache des Kunden.
(2) Vor der Weitergabe einer Druckdatei an eine Druckerei prüft der Kunde das Ergebnis eigenverantwortlich. Vorschau, Prüfbericht und Vergleich Vorher/Nachher sind Hilfsmittel, die diese Prüfung unterstützen, aber nicht ersetzen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den Inhalten verfügt, die er in den Dienst einbringt (insbesondere Quell-PDFs, Logos, Schriften, Bilder, Codes), und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
(4) Der Kunde nutzt den Dienst nicht in einer Weise, die dessen Betrieb oder Sicherheit beeinträchtigt, insbesondere nicht durch automatisierten Massenzugriff außerhalb der dafür vorgesehenen Schnittstellen.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er gegen die Absätze 1 bis 4 verstoßen hat. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.
§ 7 Inhalte des Kunden und Rechte daran
(1) Alle Inhalte, die der Kunde in den Dienst einbringt oder darin erzeugt — Quelldateien, Produktdaten, Vorlagen, Vorschauen, Prüfberichte und Druckdateien — bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält daran keine über den Vertragszweck hinausgehenden Rechte.
(2) Der Anbieter verarbeitet diese Inhalte ausschließlich, um den Dienst zu erbringen, sie zu sichern und Störungen zu beheben. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken, insbesondere zum Training von KI-Modellen, findet nicht statt.
(3) Der Anbieter erhält für die Vertragsdauer das einfache Recht, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und zu verarbeiten, soweit dies für den Betrieb des Dienstes erforderlich ist.
(4) Der Anbieter behält das Recht, allgemeine Kenntnisse, Methoden und Know-how, die bei der Leistungserbringung entstehen, für andere Kunden zu verwenden, solange dabei keine Inhalte oder Betriebsgeheimnisse des Kunden offenbart werden.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen, sofern dem nicht in Textform widersprochen wird.
§ 8 KI-gestützte Funktionen
(1) Labely setzt an einzelnen Stellen KI-gestützte Funktionen ein, etwa beim Übernehmen eines bestehenden Etiketts, beim Einordnen von Inhalten, bei Gestaltungsvorschlägen und beim Übersetzen freier Eingaben in Änderungsanweisungen. Die Stellen sind in der Oberfläche gekennzeichnet.
(2) KI-Systeme sind probabilistische Systeme und können fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Ausgaben erzeugen. Ihre Ergebnisse sind Vorschläge. Sie schreiben nichts selbsttätig in den Datensatz und umgehen keine Prüfung; die Entscheidung trifft stets der Kunde. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung dieser Ausgaben für einen bestimmten Zweck.
(3) Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung durch qualifiziertes Personal. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde KI-Ausgaben ungeprüft übernimmt.
(4) Für die Verarbeitung durch den eingesetzten KI-Anbieter gilt die Datenschutzerklärung. Die übermittelten Inhalte werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
§ 9 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Laufende Nutzungsentgelte sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Einmalige Leistungen — etwa die Übernahme eines Etikettenbestands oder die Einrichtung neuer Formate — werden nach Erbringung abgerechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB).
(4) Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung in Textform sperren. Die Vergütungspflicht bleibt davon unberührt. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(6) Der Anbieter darf die laufende Vergütung mit einer Frist von acht Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums in Textform anpassen. Erhöht sich die Vergütung dadurch um mehr als 5 % gegenüber dem Vorjahr, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 10 Laufzeit, Kündigung, Datenexport und Löschung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Ist dort nichts vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde erheblich mit der Zahlung in Verzug ist oder trotz Abmahnung wiederholt gegen § 6 verstößt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Bis zum Ende des Vertrags kann der Kunde seine Daten und Druckdateien selbst über die Oberfläche exportieren. Auf Wunsch stellt der Anbieter die Inhalte des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen Format bereit.
(5) Der Anbieter löscht die Inhalte des Kunden innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsende, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht oder der Kunde vorher eine frühere Löschung verlangt.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst während der Vertragsdauer die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit bleiben außer Betracht.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen des § 12 Abs. 5.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach Absatz 2 ist auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 € je Vertragsjahr.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Anbieter sichert die Daten des Dienstes regelmäßig; dies entbindet den Kunden nicht davon, exportierte Druckdateien und Quelldaten auch in seinen eigenen Systemen vorzuhalten.
(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien halten alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (Geschäftsgeheimnisse, technische Details, Rezepturen, Kundendaten, Preisinformationen) dauerhaft geheim und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Verpflichtung gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus.
(2) Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat, oder die der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren.
(3) Soweit der Anbieter im Rahmen des Dienstes personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, geschieht dies in dessen Auftrag. Die Parteien schließen dazu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; er ist Bestandteil dieses Vertrags, wird mit ihm geschlossen und ist für den Kunden nach der Anmeldung unter labely.eu/avv abrufbar. Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung durch geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder eine Weiterentwicklung des Dienstes veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Über Änderungen informiert der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei in Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen bestehender Verträge bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.